Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer

EuroMinds Linguistics bietet auch beglaubigte Übersetzungen für offizielle oder juristische Dokumente sowie Legalisation an.

Eine beglaubigte Übersetzung muss vom Übersetzer (der vor dem Landesgericht seines jeweiligen Bundeslandes vereidigt und für die Übersetzung in der entsprechenden Sprachkombination gerichtlich anerkannt wurde) unterzeichnet, datiert und abgestempelt werden. Er bestätigt mit seinem Stempel und seiner Unterschrift, dass der Inhalt der angefertigten Übersetzung dem Original entspricht. Damit haben beglaubigte Übersetzungen die gleiche Gültigkeit wie das Originaldokument.

Behörden und akademische Einrichtungen verlangen in der Regel beglaubigte Übersetzungen, um sicherzustellen, dass es sich bei der Übersetzung um eine wahrheitsgetreue Wiedergabe des Originaldokuments handelt. Für die Übersetzung von Abschlusszeugnissen, Geburts- oder Heiratsurkunden, Scheidungsunterlagen, Reisepässen oder Führerscheinen, brauchen Sie meistens eine beglaubigte Übersetzung oder sogar eine Legalisation für den internationalen Gebrauch.

Eine beeidigte Übersetzung wir normalerweise in Papierform per Post geliefert.

Wir können beglaubigte und legalisierte Übersetzungen in verschiedenen Ländern liefern.

In Großbritannien gibt es keine beeidigten Übersetzer. In diesem Fall müssen Übersetzungen beim Notar beglaubigt werden.

Legalisierung/ Apostille

Belgien

Eine Legalisation und/ oder Apostille wird benötigt, wenn die Dokumente international gebraucht werden sollen in Ländern, die der Haager Konvention unterliegen.

Eine legalisierte Übersetzung ist eine beglaubigte Übersetzung, die zusätzlich vom Gericht, an dem der Übersetzer vereidigt ist, mit einer Unterschrift und dem Stempel des Gerichts versehen wird. Der Stempel und die Unterschrift des Gerichts verifizieren somit die Unterschrift des vereidigten Übersetzers.

Wenn Sie eine Apostille benötigen, müssen die beglaubigten und legalisierten Übersetzungen zudem eine Bescheinigung (Apostille) des belgischen Außenministeriums erhalten.

Deutschland

Wenn Sie Ihre beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden wollen, muss sie entweder legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden. Mit der Apostille wird die Unterschrift des beeidigten Übersetzers verifiziert. Eine Apostille ist in allen Ländern, die dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung auch beigetreten sind, gültig. Wenn das Land, in dem Sie die beglaubigte Übersetzung verwenden möchten, kein Mitglied des Haager Übereinkommens ist, muss das Dokument legalisiert werden.

Großbritannien

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem beeidigten Übersetzer ausgeführt, d.h. ein Übersetzer, der vor einem Gericht einen Eid geschworen hat. Beeidigte Übersetzer gibt es in vielen europäischen Ländern, jedoch nicht in Großbritannien. Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen, muss die Übersetzung von einem öffentlichen Notar beglaubigt werden, der die Identität des Übersetzers oder Übersetzungsbüros bestätigt. Eine notariell beglaubigte Übersetzung wird oft benötigt, wenn ein Dokument aus dem Englischen in eine andere Sprache übersetzt wird und im Ausland für eine Regierungsorganisation, Behörde oder ähnliches verwendet wird.

In Großbritannien akzeptieren viele Organisationen sogenannte zertifizierte Übersetzungen.  Wir können Übersetzungen mit einem Zertifikat unseres Übersetzungsbüros versehen, um zu bestätigen, dass die Übersetzung nach unserem besten Wissen eine originalgetreue Wiedergabe des Ausgangstextes ist. Ein Zertifikat ist in der Regel ausreichend für Schulen, Krankenhäuser und einige andere Organisationen. Wenn Sie beispielsweise eine Übersetzung einer Heirats- oder Geburtsurkunde benötigen, die aus einer anderen Sprache ins Englische übersetzt werden soll, um in Großbritannien verwendet zu werden, genügt eine zertifizierte Übersetzung.

Eine Apostille verifiziert die Unterschrift und kann dann in jedem Land, das Mitglied des Haager Übereinkommens ist, verwendet werden. In Großbritannien wird die Apostille vom Foreign and Commonwealth Office ausgestellt.

Natürlich behandeln wir Ihre Dokumente stets vertraulich.

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